Allgemeine Verkaufsbedingungen – Allgemeine Verkaufsbedingungen

Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für die von der Einrichtung erbrachten Dienstleistungen: Jede Reservierung setzt die Annahme dieser Bedingungen seitens des Kunden voraus. Lediglich die einzelnen Bestimmungen der mit dem Kunden geschlossenen Verträge können diese Verkaufsbedingungen ergänzen, präzisieren oder auch von ihnen abweichen.

Preise
Die Preise verstehen sich in Euro inklusive Mehrwertsteuer. Sie gelten pro Person für Mahlzeiten und/oder Getränke.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Tarife. Erfolgt die Reservierung jedoch mehr als zehn Monate vor dem Datum der Dienstleistung, behält sich Le Bouchon Nivernais das Recht vor, die zum Zeitpunkt der Dienstleistung geltenden Tarife anzuwenden, vorbehaltlich der im Geschäftsangebot vorgesehenen vorherigen Ankündigung.
Es ist Sache des Kunden, bei der Buchung zu beurteilen, ob der Preis für ihn geeignet ist, indem er dessen Fixität akzeptiert. Ein Streit über den Preis der Dienstleistung kann im Nachhinein nicht berücksichtigt werden.

Reservierungsbestätigung
Jede Reservierung ist nur nach vorheriger Zustimmung der Einrichtung und vorbehaltlich der Verfügbarkeit wirksam und bestätigt.
Bei Gruppenangeboten wird eine endgültige Bestätigung sieben Tage vor dem Termin der Dienstleistung angefordert.

Menübestätigung
Das kommerzielle Angebot oder Angebot kann eine Auswahl zwischen mehreren Menüs beinhalten.
Um den Kunden voll und ganz zufrieden zu stellen, muss er dem Restaurant spätestens sieben Tage vor der Dienstleistung seine endgültige Wahl mitteilen.
Nach diesem Zeitraum kann das Restaurant den Service bestimmter Gerichte oder Weine auf der Speisekarte nicht garantieren.

Teilweise Stornierung der Gästezahl

Der Kunde muss die endgültige Anzahl der Gäste spätestens 3 Tage vor der Leistungserbringung bestätigen.

Für jede Änderung, die 3 Tage oder weniger vor dem Datum der Dienstleistung erfolgt, beträgt die Stornierungsgebühr unabhängig von der Anzahl der abgesagten oder am Tag der Dienstleistung nicht anwesenden Teilnehmer 100% des im ursprünglichen Angebot aufgeführten Einheitspreises, multipliziert mit Anzahl der Teilnehmer abgesagt.

Anzahl der Gäste größer als bei der Buchung erwartet

Wenn die Anzahl der Gäste größer ist als die angekündigte Anzahl, wird ein Zuschlag auf der Basis der im kommerziellen Angebot oder im Erstangebot angegebenen Einheit berechnet.

Sollten jedoch zu viele weitere Teilnehmer hinzukommen:

  • Le Bouchon Nivernais kann nicht für etwaige Auswirkungen auf die Qualität der Dienstleistung haftbar gemacht werden;
  • Sollte diese Erweiterung eine Überschreitung der Empfangskapazität des Restaurants bedeuten, wäre Le Bouchon Nivernais verpflichtet, die Aufnahme zusätzlicher Teilnehmer zu verweigern und könnte in keiner Weise für die Verweigerung der Aufnahme zusätzlicher Teilnehmer aus Sicherheitsgründen verantwortlich gemacht oder befragt werden. 


Stornierung durch Le Bouchon Nivernais

Jede Stornierung durch Le Bouchon Nivernais führt, außer in Fällen höherer Gewalt, zur Rückerstattung der vom Kunden als Anzahlung gezahlten Beträge, unter Ausschluss jeglicher anderer Entschädigungen.
Das Restaurant Le Bouchon Nivernais kann sich von seinen Verpflichtungen befreien oder die Leistung aussetzen, wenn ein Ereignis außerhalb seiner Kontrolle seinen normalen Betrieb beeinträchtigt, wie z. B. vollständige oder teilweise Streiks von Lieferanten, Subunternehmern oder Spediteuren, Unterbrechung des Transports oder der Energieversorgung , Rohstoffen oder im Falle höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Demonstrationen, Katastrophen in den Räumlichkeiten des Restaurants usw.)

Fortschritt des Dienstes
Am Tag des Gottesdienstes müssen die Gäste zur vereinbarten Zeit im Restaurant eintreffen. Im Falle einer Verspätung behält sich das Restaurant das Recht vor, Gäste warten zu lassen. Beträgt diese Verspätung mehr als eine Stunde, ist die Reservierung nicht mehr garantiert.
Nach dem Tag der Dienstleistung sind keine Beschwerden über den Fortschritt der Dienstleistung mehr zulässig.

Zusätzliche Dienstleistungen, die nicht im kommerziellen Angebot oder Angebot enthalten sind
Zusätzliche Leistungen, die bei der Buchung nicht inbegriffen sind – Getränke, Speisen – werden am selben Tag der Leistung zusätzlich in Rechnung gestellt.

Kundenverantwortung
Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde eine Haftpflichtversicherung für alle Schäden abgeschlossen hat, die seine Gäste bei der Erbringung der Dienstleistung verursachen, unabhängig davon, ob es sich dabei um Schäden handelt, die anderen anwesenden Kunden oder dem Eigentum des Restaurants zugefügt werden. Er trägt die alleinige Verantwortung für alle Verluste, Brüche und Schäden, die durch seine Gäste an den zum Restaurant gehörenden oder dem Kunden zur Vermietung überlassenen Waren und Geräten entstehen können.
Das Restaurant lehnt jede Haftung im Falle von Schäden oder Diebstahl von Wertgegenständen, Handtaschen, Aktentaschen, Kleidung usw. ab, die den Gästen gehören oder in seinen Lounges aufbewahrt werden.

Bezahlverfahren

Alle akzeptierten Zahlungsmittel (Bargeld, Bankkarte, ANCV, Restaurantgutschein usw.) müssen am Tag der Dienstleistung vor Ort vorgelegt werden, um die fälligen Beträge zu begleichen.
In bestimmten Fällen, die im Voraus mit dem Kunden im Angebot oder im kommerziellen Angebot vereinbart wurden, wird die Rechnung am selben Tag der Dienstleistung ausgestellt und muss am Ende der Dienstleistung vor Ort bezahlt werden.
In jedem Fall erfolgt die Abrechnung der Leistung über die Buchhaltung spätestens am Monatsende und ist nach Rechnungserhalt zu begleichen.
Für jeden Betrag, der nicht bis zum auf der Rechnung genannten Fälligkeitsdatum gezahlt wird, werden automatisch und ohne vorherige Ankündigung Verzugszinsen in Höhe des Eineinhalbfachen des gesetzlichen Zinssatzes erhoben.
Etwaige Streitigkeiten bezüglich der Rechnungsstellung können nur innerhalb von acht Tagen nach Versand der Rechnung berücksichtigt werden.

Zahlung per Gutschein oder Gutscheinen
Diese Zahlungsmethode gilt nur für Unternehmen, die einen Vertrag mit Le Bouchon Nivernais haben.
Der Reiseleiter bzw. Reiseleiter der Gruppe überreicht dem Restaurant einen der Bestellung entsprechenden Gutschein. Ohne vorherige Zustimmung der Restaurantleitung wird keine Änderung dieses Gutscheins akzeptiert. Alle „Extras“ müssen am Tag der Dienstleistung vor Ort bezahlt werden.

Zuschreibung von Kompetenz
In Ermangelung einer gütlichen Beilegung von Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschließlich das Pariser Handelsgericht zuständig.

April 2024.

Außergewöhnliche Schließung des Bouchon Nivernais wegen Feiertagen

Das Restaurant bleibt ausnahmsweise geschlossen von Samstag, 21. Dezember 2024 bis einschließlich Sonntag, 5. Januar 2025. Wir freuen uns darauf, Sie bei unserer Rückkehr ab dem 6. Januar wiederzusehen. Das Team von Bouchon Nivernais.

Frohe Feiertage und die besten Wünsche für 2025